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AGBs

1. Definitionen

  • AGB sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden Aufträge des Kunden vorbehaltlos ausführen.

     

  • Auftrag ist der Vertrag zwischen Apovid GmbH und dem Auftraggeber über die Ausstrahlung von Werbesendungen in Apotheken.

     

  • Kunden/Auftraggeber sind insbesondere pharmazeutische Unternehmen, Kosmetikhersteller, Organisationen für die Gesundheitsaufklärung und Krankheitsvorbeugung, Werbeagenturen, Ärzte, Krankenkassen und Media-Agenturen.

     

  • Ausstrahlung ist die Verbreitung in Apotheken über UMTS, DSL, mobiles Internet, Kabel, terrestrisch, via Satellit oder als Apovid GmbH-TV.

     

  • Apovid GmbH, Kistlerhofstr. 70, 81379 München vermittelt insbesondere für pharmazeutische Unternehmen, Kosmetikhersteller, Werbeagenturen, Ärzte, Krankenkassen und Mediaagenturen Werbeflächen auf Bildschirmen in Apotheken und besorgt die Ausstrahlung von Werbespots.

     

  • News-Crawls sind Laufbänder mit aktuellen Inhalten während der Ausstrahlung.

     

  • Special Ads (Sonderwerbeformen) ist der Oberbegriff für die sonstigen Formen der Produkt- oder Markenpräsentation, die nicht Werbespots im engeren Sinne sind.

     

  • Sendeunterlagen sind die vom Auftraggeber bei Apovid GmbH einzureichenden Vorlagen für die Werbesendungen,
    z. B. Storyboard, Bild- und Tonträger, Bild- oder Videodateien.

     

  • Werbesendung ist der Oberbegriff für Werbespot und Special Ad.

     

  • Werbespot ist ein werblich gestalteter Film, in dem ein Produkt oder eine Dienstleistung innerhalb einer Werbeinsel beworben wird.


2. Vertragsschluss

 

2.1 Apovid GmbH

Apovid GmbH ist für die Vermarktung der Werbezeiten exklusiv in Apotheken zuständig. Apovid GmbH handelt bei Vertragsabschluss im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Unsere eigenen Angebote sind freibleibend bis zu schriftlicher Bestätigung.

2.2 Änderungen dieser AGB

Änderungen dieser AGB teilt Apovid GmbH dem Auftraggeber schriftlich oder per Email mit. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber gegenüber Apovid GmbH nicht binnen eines Monats nach Erhalt der Änderungen schriftlich widerspricht.


2.3 Verbundwerbung

Apovid GmbH behält sich vor, für Verbundwerbung, d. h. Werbesendungen, in denen Produkte, Marken oder Dienstleistungen mehrerer Firmen beworben werden, einen Preisaufschlag zu
erheben.

2.4 Aufträge von Werbeagenturen

Aufträge von Werbeagenturen oder Media-Agenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbungstreibende angenommen. Apovid GmbH ist berechtigt, von der
Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. Eine Werbeagentur tritt mit Auftragserteilung die Zahlungsansprüche gegen ihren Auftraggeber aus dem der Forderung zugrunde liegenden Werbevertrag an Apovid GmbH ab. Apovid GmbH nimmt diese Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung). Die Apovid GmbH ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Auftraggeber der Werbeagentur offenzulegen, wenn eine Forderung der Apovid GmbH gegen die Werbeagentur nicht innerhalb eines Monats ab Fälligkeit beglichen ist.

2.5 Produkte


Aufträge werden nur für Werbesendungen angenommen, deren Inhalt sich auf Produkte oder Dienstleistungen des Auftraggebers bezieht.

3. Ablehnungsbefugnis

Es besteht keine Verpflichtung von Apovid GmbH, die Werbesendung vor Annahme des Auftrages anzusehen und zu prüfen. Daher behält sich Apovid GmbH vor, auch nach Vertragsschluss die Werbesendung aus rechtlichen, technischen oder sittlichen Gründen oder nach sachlich gerechtfertigten Grundsätzen von Apovid GmbH, insbesondere wenn der Inhalt der Werbung gegen die Interessen von Apovid GmbH verstößt, zurückzuweisen. Der Kunde hat die Möglichkeit, eine neue bzw. abgeänderte Vorlage zur Verfügung zu stellen.

Sollte diese neue bzw. abgeänderte Vorlage nicht rechtzeitig vor der Ausstrahlung oder gar nicht zur Verfügung gestellt werden, besteht der Vergütungsanspruch der Apovid GmbH auch ohne
eine Ausstrahlung in voller Höhe.

Entscheidet sich die Apovid GmbH, die Werbesendung trotz der zunächst erklärten Zurückweisung auszustrahlen, besteht der Vergütungsanspruch der Apovid GmbH auch dann in
voller Höhe, wenn die zunächst erklärte Zurückweisung unberechtigt erfolgt sein sollte.

 

 

4. Ausstrahlung

 

4.1 Sendegebiet

Die Ausstrahlung erfolgt in den von Apovid GmbH ausgestatteten Apotheken in der Bundesrepublik Deutschland. Soweit nichts Besonderes vereinbart ist, erfolgt die Ausstrahlung in allen von Apovid GmbH ausgestatteten Apotheken im Rahmen bestehender Kapazitäten.

4.2 Platzierung

Eine Werbung besteht aus einem oder mehreren hintereinandergeschalteten Werbespots. Eine bestimmte Platzierung innerhalb der Werbung oder ein Konkurrenzausschluss können nicht wirksam vereinbart werden. Der Auftraggeber kann seinen Auftrag differenzieren nach der Zeit der Ausstrahlung, nach geographischen Kriterien und nach Spezialisierung der Apotheken.

Apovid GmbH wird dies nach Möglichkeit berücksichtigen, ist dazu aber nur im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet. Apovid GmbH garantiert nicht, dass die einzelnen Werbespots in bestimmter Reihenfolge ausgestrahlt werden. Jeder Auftraggeber bekommt ein Kontingent von vier Slots (Sendeplätzen) in einem Loop (Programmumlauf) zur Verfügung gestellt. Apovid GmbH hat das Recht, die Anzahl der Slots je Auftraggeber jederzeit neu zu definieren.

 

4.3 Sendeloop

Apovid GmbH ist nicht verpflichtet, einen Sendeloop komplett auszubuchen.

4.4 Sendezeiten

Kein Auftraggeber hat ein Anrecht auf bestimmte Sendezeiten. Eine Verschiebung der Sendezeit innerhalb der gebuchten Preisgruppe ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart
wurde, möglich. Der Sendetag beginnt um 09.00 Uhr und endet um 17.00 Uhr desselben Kalendertages (Kernsendezeit). Im Übrigen richten sich die Sendezeiten nach den individuellen
Öffnungszeiten der einzelnen Apotheke. Die Sendezeit insgesamt beträgt jedoch jeweils von Montag bis einschließlich Freitag mindestens sechs Stunden und samstags jeweils vier Stunden. Sonntage, gesetzliche Feiertage und Notdiensttage sind keine Sendetage. Der Auftraggeber kann nur Sendewochen, keine einzelnen Sendetage buchen. Eine Sendewoche entspricht einer Kalenderwoche.

4.5 Änderungen der Sendung

Kann die Ausstrahlung der Werbesendung nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, z.B. wegen höherer Gewalt, technischer Störungen der Ausstrahlung oder Betriebsstörungen bei einzelnen oder mehreren Apotheken, ist Apovid GmbH berechtigt, die Ausstrahlung nachzuholen. Weiterhin ist Apovid GmbH in diesen Fällen berechtigt, die Werbesendung im Splitscreen auszustrahlen oder durch News-Crawls zu verändern. Bei einer Verschiebung wird Apovid GmbH den Auftraggeber darüber informieren, soweit es sich nicht um eine unerhebliche Verschiebung handelt. Die Verschiebung ist unerheblich, wenn die Ausstrahlung innerhalb des vereinbarten Umfeldes erfolgt und der Sendetermin um nicht mehr als einen Tag verschoben wird.

4.6 Mängel

Der Auftraggeber kann die in Auftrag gegebene Werbesendung während der Ausstrahlung jederzeit prüfen und einen eventuellen Mangel unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen nach Erhalt der Sendebestätigung, gegenüber Apovid GmbH anzeigen, ansonsten gilt die Ausführung des Auftrages als genehmigt.

Bei Ausfall eines Teils der Sendeeinrichtungen sowie bei Störungen der Satellitenausstrahlung, des Kabelempfangs oder der Internet-Anbindung u. Ä. liegt ein Mangel nur vor, wenn die
Ausstrahlung bei mehr als 10% der registrierten Apotheken ausfällt.

Die Gewährleistung ist zunächst auf Nachholung beschränkt. Sollte die Nachholung auch im zweiten Versuch fehlschlagen, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag wählen. Bei nur geringfügigem Mangel steht ihm das Rücktrittsrecht nicht zu. Wählt der Auftraggeber den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Die genannten Beschränkungen gelten nicht, wenn Apovid GmbH den Mangel arglistig verschwiegen hat. Gewährleistungsrechte des Auftraggebers verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab dem Datum der Ausstrahlung.

 

4.7 Sendebestätigungen

Nach Abschluss des Sendemonats stellt Apovid GmbH dem Auftraggeber Sendebestätigungen mit Angabe der tatsächlichen Ausstrahlungszeit zur Verfügung. Diese können auch über das Internet innerhalb des Apovid-Portals abgerufen werden.

4a. Social Media Postings, Onlineabruf der Werbespots

4a.1 Social Media Kanäle, Postings, Abruf

Apovid GmbH unterhält mehrere Social Media Kanäle im eigenen Namen. Soweit dies im Auftrag vereinbart ist, wird Apovid ggf. die Kampagne des Kunden durch Postings in diesen Social Media Kanälen unterstützen. Dabei wird in der Regel ein Text mit einem Bildbestandteil (ggf. Standbild aus dem Werbespot) gepostet und eine Verlinkung inkludiert über die es möglich ist, den Werbespot abzurufen. 

4a.2 Dauer und Ausgestaltung der Postings, Gestaltung und Freigabe

 

Apovid wird– wenn nicht anders vereinbart – die Postings entwerfen und dem Kunden zur Prüfung und Freigabe (in Textform, digitaler Form) vorlegen, bevor diese veröffentlicht werden. Der Kunde kann seine Freigabe sodann in Textform (z.B. per E-Mail) erklären.

Die Postings werden– sofern technisch und rechtlich möglich – grundsätzlich – soweit nicht anders vereinbart – von Veröffentlichung an bis zum Ende der Laufzeit des zwischen Apovid und dem Kunden geschlossenen Vertrags veröffentlicht bleiben. Nach dieser Zeit ist es Apovid aber weiter erlaubt, die Veröffentlichung beizubehalten.

 

4a.3 Rechte Dritter, Rechtliche und Inhaltliche Verantwortung

Der Kunde ist verpflichtet, die Postings inklusive verlinkter Inhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen. Dabei hat der Kunde insbesondere sicherzustellen, dass diese nicht gegen Rechte Dritter (wie z.B. Urheberrechte, Markenrechte und/oder sonstige Rechte des geistigen Eigentums) verstoßen, keine Geheimhaltungspflichten verletzt werden und auch keine sonstigen Rechtsvorschriften verletzt werden (insb. das Wettbewerbsrecht, Heilmitteilwerberecht, Arzneimittelrecht und/oder strafrechtliche Rechtsnormen).

Sollte es dem Kunden bekannt werden, dass in diesem Sinne rechtlich problematische Inhalte veröffentlicht wurden, ist er verpflichtet Apovid hierüber unverzüglich zu unterrichten und bei der Klärung der Problemlage, insbesondere Apovid bei der Abwehr ggf. auf Apovid zukommender Inanspruchnahmen, zu unterstützen.

Wird Apovid bekannt, dass rechtlich problematische Inhalte veröffentlicht wurden, ist Apovid berechtigt, diese auch ohne vorherige Zustimmung des Kunden offline zu nehmen bzw. gänzlich zu löschen.

4a.4 Keine Haftung für Verbreitung (Retweeting/Reposting)

Sind die Postings einmal online gestellt, so werden diese, der Ausgestaltung und spezifischen Mechanik der Plattformen folgend, in der Regel von Dritten weiterverbreitet werden können. Dieser Vorgang ist bei Social Media Plattformen üblich und wird unter Betgriffen wie reposten, retweeten, weiterleiten, liken und Ähnlichen Begriffen stattfinden. Dieser Vorgang ist von Werbetreibenden in der Regel gewünscht, da die Werbeinhalte dadurch größere Verbreitung finden. Daher ist Apovid auch nicht gernell zu Versuchen gehalten, dies einzuschränken oder zu unterbinden. Umgekehrt ist Apovid regelmäßig faktisch auch nicht in der Lage, diese Verbreitungsmöglichkeiten einzuschränken oder ganz zu unterbinden.

Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass ggf. auch rechtlich problematische Inhalte nach ihrer Veröffentlichung nicht ohne Weiteres durch Apovid restlos aus den Social Media Plattformen entfernt werden kann. Apovid ist in einem solchen Fall dem Kunden gegenüber also nicht verpflichtet, die Löschung herbeizuführen oder gar zu garantieren. Apovid ist  insoweit lediglich dazu verpflichtet, den Inhalt aus dem eigenen Kanal soweit zu löschen, wie das mit den Apovid vom Plattformbetreiber zur Verfügung gestellten Mitteln möglich ist; außerdem wird Apovid den Plattformbetreiber auf einem von diesem hierfür eröffneten Weg kontaktieren und zur Löschung der fraglichen Inhalte von der Plattform insgesamt auffordern. Apovid wird den Kunden auch im Übrigen, im notwendigen Umfang bei den für diesen angezeigten Maßnahmen im Nachgang zu einem solchen Fall unterstützen. 

Der Kunde ist umgekehrt auch dazu verpflichtet, Apovid im notwendigen Maße zu unterstützen, sollte Apovid insoweit in Anspruch genommen werden. 

4a.5 Weitergehende Pflichten

Die weitergehenden, in diesen AGB enthaltenen Regelungen insbesondere zur rechtlichen Verantwortung des Auftraggebers/Kunden für die Werbeinhalte, zur Haftung, zu den Nutzungssrechten, gelten ergänzend auch insoweit.

4a.6 Mängel

Der Auftraggeber kann das in Auftrag gegebene Posting jederzeit prüfen und einen eventuellen Mangel unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen nach Mitteilung der Veröffentlichung, gegenüber Apovid GmbH anzeigen, ansonsten gilt das Posting als genehmigt. 

Ein durch von Apovid nicht (mit)verursachter Ausfall von eingesetzten Social Media Plattformen, der zur Nichterreichbarkeit des Postings und/oder eines verlinkten Inhaltes führt, stellt keinen Mangel dar, da Apovid auf die Aufrechterhaltung der verwendeten Infrastrukturen keinen direkten Einfluss nehmen kann. 

Eine etwa geschuldete Gewährleistung ist zunächst auf Nachholung beschränkt. Sollte die Nachholung auch im zweiten Versuch fehlschlagen, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder (Teil)Rücktritt vom Vertrag wählen. Bei nur geringfügigem Mangel steht ihm das Rücktrittsrecht nicht zu. Wählt der Auftraggeber den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Die genannten Beschränkungen gelten nicht, wenn Apovid GmbH den Mangel arglistig verschwiegen hat.

Gewährleistungsrechte des Auftraggebers verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab dem Datum der Ausstrahlung.

 

5. Preisregelung

 

5.1 Preise

Es gilt die bei Abschluss des Auftrages gültige Preisliste. Für die Preisberechnung ist die tatsächliche Anzahl der Sendewochen zugrunde zu legen. Unmittelbar nacheinander geschaltete Werbespots, in denen in identischer oder nahezu identischer Weise ein Produkt oder eine Dienstleistung beworben wird oder in denen ein Auftraggeber für mehrere seiner Produkte und/oder
Dienstleistungen wirbt, werden jeweils gesondert für sich als einzelne Werbespots gezählt. Die Preise für Special Ads werden gesondert vereinbart. In den Preisen nicht enthalten sind ggf.
anfallende urheber- bzw. leistungsschutzrechtliche Vergütungen, die wegen der ausgestrahlten Werbesendung an Verwertungsgesellschaften wie z.B. die GEMA zu zahlen sind. Mehrwertsteuer ist in allen Preisen nicht enthalten; sie wird in der gesetzlich geltenden Höhe zusätzlich berechnet.

5.2 Preisänderungen bleiben vorbehalten

Für bestätigte Aufträge wird eine Preisänderung nach entsprechender Mitteilung wirksam.

Im Fall einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht zu, welches nach Erhalt der Mitteilung nur schriftlich ausgeübt werden kann.

5.3 OTC (Artikel over the counter)

Die Ausstrahlung des Pflichthinweises bei Werbung für Pharmaprodukte im Sinne des § 4 (3) HWG erfolgt unentgeltlich, sofern der Pflichthinweis dem von OWM (Organisation
Werbetreibender im Markenverbund) bzw. BAH (Bundesverband Arzneimittel-Hersteller) empfohlenen Standard (grauer Hintergrund, weißer Text, 4 Sekunden Länge) entspricht.

5.4 AE (Annoncen-Expedition)

Für die von einer Agentur erteilten oder abgewickelten Aufträge gewährt Apovid GmbH eine AE, die jeweils individuell vereinbart wird. Voraussetzung ist der schriftliche Nachweis der
Agenturtätigkeit. Die AE wird nicht für Special Ads gewährt. Gegenüber Kleinst- oder Scheinagenturen behält sich Apovid GmbH die Ablehnung der AE vor.

 

6. Zahlungsbedingungen

 

6.1 Rechnungstellung

Werbesendungen werden im Regelfall bei Buchung des Auftrags im Internet-Portal bezahlt. Der Rechnungsbetrag muss vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Einzelfall spätestens in der dritten Kalenderwoche, gerechnet vor der Woche der Ausstrahlung, ohne Abzug auf dem Konto der Apovid GmbH eingehen, andernfalls kann diese die Ausstrahlung verweigern und das freie Kontingent anderweitig veräußern.

Wir sind berechtigt, für jede angefangene Woche des Zahlungsverzuges 0,2 %, höchstens jedoch 5 % des Bruttobestellwertes als Vertragsstrafe unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhanges geltend zu machen. Die Vertragsstrafe wird auf den weiteren Verzugsschaden angerechnet.

Beanstandungen einer Rechnung kann der Auftraggeber bis 2 Wochen nach der Ausstrahlung gegenüber Apovid GmbH geltend machen. Danach gilt die Rechnung als genehmigt. Tage im Sinne dieses Abschnitts sind Kalendertage.

 

6.2 Neuberechnung nach Ausstrahlung

Bei nachträglicher Änderung der Auftragsdaten für einen Ausstrahlungsmonat stellt Apovid GmbH die zu der für diesen Monat ursprünglich erstellten Rechnung auftretende Differenz gesondert in Rechnung bzw. erteilt eine entsprechende Gutschrift. Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt auf dem Konto von Apovid GmbH eingehen. Die Neuberechnung umfasst auch Differenzen, die sich aus geänderten Rabattsätzen ergeben. Tage im Sinne dieses Abschnitts sind Kalendertage.

 

6.3 Zahlung

Zahlungen leistet der Auftraggeber ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto von Apovid GmbH.

Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber und gelten erst mit unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung. Kosten der Einziehung und Einlösung sowie Stornogebühren und andere Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Apovid GmbH anerkannt wurden. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6.4 Währung

Rechnungswährung für alle Zahlungsvorgänge ist der Euro.

7. Sendeunterlagen

Die Sendeunterlagen müssen Apovid GmbH spätestens 10 Tage vor Beginn der ersten Ausstrahlung der Werbesendung vollständig vorliegen. Bei verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung übernimmt Apovid GmbH keine Gewähr für die ordnungsmäßige Ausstrahlung. Zur Ausstrahlung werden ein Bildschirm 16:9 und die Dateiformate mpg, mp4, mov mit Auflösung HD 1280 x 720 Pixel, Komprimierung H 264, benötigt. Stellt Apovid GmbH fest, dass das Sendematerial nicht den Vorgaben entspricht, wird der Auftraggeber benachrichtigt. Der Auftraggeber trägt die Gefahr bei der Übermittlung des Sendematerials.

Das Sendematerial wird auf Servern der Apovid GmbH oder von ihr beauftragter Dienstleister archiviert.

 

8. Nutzungsrechte

 

8.1 Rechteübertragung

Der Auftraggeber überträgt Apovid GmbH die für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Nutzungsrechte an der übergebenen Werbesendung, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang. Apovid GmbH ist berechtigt, diese Rechte, das Bearbeitungs- und Archivierungsrecht auf beauftragte Dritte weiterzuübertragen. Das Nutzungsrecht wird für alle Apotheken unbegrenzt übertragen.

8.2 Nutzung durch Apovid GmbH

Der Auftraggeber stimmt zu, dass Apovid GmbH die Sendeunterlagen nach der Erstausstrahlung auch zum Zweck der Eigenwerbung oder Kundenberatung in dem dazu erforderlichen Umfang unentgeltlich nutzen kann. Der Auftraggeber kann diese Zustimmung im Einzelfall beschränken oder insgesamt widerrufen.

9. Rechtliche Verantwortung des Auftraggebers

Im Verhältnis zu Apovid GmbH trägt allein der Auftraggeber die presserechtliche, urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche, medienrechtliche (EU-Werberichtlinien etc.) und
sonstige Verantwortung für die Werbesendung im Sinne einer selbständigen Garantie.

Der Auftraggeber sichert zu, dass er über sämtliche für die auftragsmäßige Nutzung der Werbesendung erforderlichen Rechte verfügt und sie auf Apovid GmbH und den Sender übertragen
kann.


Der Auftraggeber stellt Apovid GmbH von allen gegen die Ausstrahlung gerichteten Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch für die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Im Falle einer Rechtsverteidigung unterstützt der Auftraggeber die Apovid GmbH nach besten Kräften. Widerruft der Auftraggeber seinen Auftrag ohne Einhaltung der vereinbarten Fristen aufgrund einer durch Dritte gegen ihn erwirkten Unterlassungsverfügung oder aus sonstigen Gründen, so bleibt er zur Zahlung in vollem Umfange verpflichtet. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass Apovid GmbH ein geringerer Schaden entstanden ist.

10. Kündigung

Soweit ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Apovid GmbH mit einer bestimmten Laufzeit abgeschlossen wird, ist darin ein befristetes Vertragsverhältnis zu sehen. Der Vertrag endet dann mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums automatisch. Einer Kündigung bedarf es dafür nicht.

Eine Beendigung des Vertrages vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit im Wege einer ordentlichen Kündigung ist möglich, allerdings sind die bereits erbrachten Leistungen der Apovid GmbH dann angemessen zu vergüten. Als angemessene Vergütung für den bereits investierten Aufwand seitens der Apovid GmbH und als vom Auftraggeber geschuldet gilt dann diejenige Vergütung die vertraglich für die bereits erbrachten Leistungsbestandteile vereinbart war oder, soweit die dort genannten Beträge über der Vertragsvereinbarung liegen, nach der Standardkostenübersicht der Apovid GmbH (mit Stand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses); wobei die für die gesamte Vertragsleistung vereinbarten Vergütung nicht überschritten werden darf. Als Grundlage für von Apovid GmbH auf die Standardkosten vertraglich gewährte Nachlässe ist insoweit die Annahme zu sehen, dass über den gesamten Leistungszeitraum gesicherte und planbare Leistungen gegen fest vereinbarte Entgelte erbracht werden können; diese Annahme wird durch die vorzeitige Kündigung widerlegt und somit wird die Grundlage der Nachlässe beseitigt, weshalb es als angemessen gilt, in diesem Fall für die geschuldete Vergütung an die Standardkostenübersicht anzuknüpfen. Dem Auftraggeber bleibt indes insoweit der Gegenbeweis tatsächlich geringerer Aufwendungen oder Leistungen möglich.

Die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund für Apovid GmbH gilt auch die durch konkrete Anhaltspunkte zu Tage getretene wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers.

Jedwede Kündigung bedarf der Schriftform.

11. Haftung

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Apovid GmbH auf den nach der Art des Auftrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Apovid GmbH. Gegenüber Unternehmern haftet Apovid GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen des Auftraggebers aus Produkthaftung oder bei von Apovid GmbH zurechenbar verursachten Personenschäden.

Apovid GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für etwaige tatsächliche Umsatzsteigerungen bei dem Kunden durch die Kooperation.

Der Kunde garantiert, dass die Werbeinhalte in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen stehen. Für die gelieferten Werbeinhalte ist der Kunde allein verantwortlich. Apovid GmbH hat keine Verpflichtung, die Werbeinhalte zu kontrollieren. Der Kunde haftet Apovid GmbH für alle Schäden aus unzulässigen Werbeinhalten nach den gesetzlichen Bestimmungen und stellt Apovid GmbH von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

12. Abtretung

Der Auftraggeber kann seine Rechte aus dem Auftrag nur mit Zustimmung der Apovid GmbH an Dritte abtreten.

13. Datenschutz; Geheimhaltung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.

Zum Abschluss bzw. der Durchführung von Verträgen benötigen wir die von Ihnen gemachten Angaben, insbesondere von Ansprechpartnern. Ohne die Verarbeitung dieser Daten ist der Abschluss bzw. die Durchführung von Verträgen nicht möglich. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.

Des Weiteren verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, wie z. B. handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO.

Sobald Ihre personenbezogenen Daten für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, werden diese gelöscht. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren).

Darüber hinaus speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahren.

Bei der Kontaktaufnahme mit uns (zum Beispiel per Kontaktformular oder E-Mail) werden Ihre Angaben zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gem. Art. 6 lit. b) DSGVO verarbeitet. Ihre Daten werden gelöscht, sobald wir Ihre Anfrage vollumfänglich bearbeitet haben.

Betroffenenrechte

Betroffene Personen sind berechtigt, Auskunft über die über sie gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 15 DSGVO). Weiterhin steht ihnen ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder auf Löschung (Art. 17 DSGVO) zu. Ferner können sie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) geltend machen und eine Übertragung von Daten (Art. 20 DSGVO) verlangen. Sofern die Verarbeitung personenbezogener Daten auf berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruht, steht ihnen auch ein Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO) zu.

Beschwerderecht

Des Weiteren besteht für betroffene Personen die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.

Apovid GmbH verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, jederzeit Einblick in die Liste der teilnehmenden Apotheken zu gewähren.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Apovid GmbH ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung der Liste der teilnehmenden Apotheken und der darin enthaltenen Informationen hat. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Liste der teilnehmenden Apotheken und die darin enthaltenen Informationen gegenüber jedermann streng geheim zu halten und ausschließlich für Zwecke der Durchführung des Auftrags zu verwenden. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt während der Dauer des Auftrags sowie darüber hinaus bis zum Ablauf von 3 Kalenderjahren nach dem Ende des jeweils letzten Auftrags des Auftraggebers. Kommt innerhalb dieser Frist ein neuer Auftrag zustande, so beginnt diese Frist jeweils von neuem.

Dem Kunden ist bewusst, dass die vertraulichen Informationen von uns bisher weder insgesamt noch in ihren Einzelheiten bekannt oder ohne Weiteres zugänglich waren, deshalb von wirtschaftlichem Wert sind, durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt sind und an ihnen ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Sofern eine Information nach dieser Vereinbarung nicht den Anforderungen eines Geschäftsgeheimnisses im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes genügt, unterfällt diese Information dennoch den Vertraulichkeitsverpflichtungen nach dieser Vereinbarung.

Jede Partei verpflichtet sich, die von der anderen Partei überlassenen Informationen, die mündlich und/oder schriftlich übermittelt werden, strengvertraulich zu behandeln. Dies gilt sowohl für Informationen, die bereits in der Vergangenheit übermittelt wurden, als auch für künftige Informationen. Der Kunde wird sämtliche Informationen geheim halten und sicherstellen, dass die Informationen ausschließlich zu dem Vertragszweck verwendet werden. Der Kunde verpflichtet sich, die Informationen seinerseits durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu sichern und bei der Verarbeitung der Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einzuhalten.

Jede Partei wird die erhaltenen Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei keinem Dritten bekannt geben sowie von ihnen keinerlei Gebrauch außerhalb des vereinbarten Zweckes machen. Jede Partei wird den Zugang zu den Informationen auf diejenigen Mitarbeiter beschränken, die für die Zwecke dieses Vertrages benötigt werden und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet worden sind.

Die Geheimhaltungspflicht entfällt, soweit die Informationen

– der jeweiligen Partei vor der Übermittlung durch die jeweils andere Partei vorher bekannt waren oder

– durch Publikationen oder in sonstiger Weise Gemeingut sind bzw. werden,

– der jeweiligen Partei nachweislich von anderer Seite bekannt gegeben werden ohne direkt oder indirekt von der jeweils anderen Partei zu stammen,

– aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder aufgrund geltender Rechtsvorschriften weitergegeben werden mussten. In diesem Falle verpflichtet sich der Kunde, uns hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren und alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um den Umfang der Offenlegung auf ein Minimum zu beschränken und uns erforderlichenfalls jede zumutbare Unterstützung zukommen zu lassen.

Jede Partei verpflichtet sich, auf Anforderung der anderen Partei unverzüglich sowie spätestens mit Erreichen des vorgehend ausgeführten Zweckes, insbesondere der Zwecke des Hauptvertrages, alle erhaltenen Unterlagen einschließlich Mehrfertigungen zurückzugeben bzw. auf Verlangen datenschutzkonform zu löschen oder zu vernichten, sowie die gesamten von der anderen Partei zur Verfügung gestellten Informationen weder direkt noch indirekt zu verwerten. Sofern die jeweilige Partei die überlassenen Unterlagen zur Erfüllung noch bestehender vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten benötigt, wird die jeweils andere Partei gestatten, zu diesem Zwecke eine Mehrfertigung zu behalten. Diese ist unverzüglich nach Erfüllung der Vertragspflichten von der jeweiligen Partei herauszugeben.

Die Pflicht zur Geheimhaltung bleibt von der Beendigung dieser Vereinbarung unberührt.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschuss der Regelungen des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser AGB sowie Nebenabreden zu dem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Für den Fall, dass eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam ist oder werden sollte, gelten die übrigen Bestimmungen dieser AGB unvermindert fort. Die Parteien sind aufgerufen, anstelle der unwirksamen eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem von beiden Parteien mit der unwirksamen Regelung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München. München, 4. März 2021